Im Trinkwasser dürfen keine krankmachenden (pathogene) Keime enthalten sein. Das Wasser muss geruch- und farblos sowie appetitlich sein und von seiner Natur her zum Genuss anregen. Die Grenzwerte für Nitrate und Nitrite sind sehr niedrig. Verunreinigungen infolge von Überdüngung auf landwirtschaftlichen Flächen in den letzten Jahrzehnten führen in vielen Gegenden, deren Trinkwasserversorgung auf der Entnahme von Grundwasser beruht, zu Problemen.
Ebenso muss ein Mindestmaß an Mineralien vorhanden sein. Die häufigsten Mineralien sind Calcium- und Magnesiumcarbonate beziehungsweise Phosphate. Deren Konzentrationen werden als Härte (deutsche Härte) des Wassers angegeben. Trinkwasser muss mindesten 5° und soll höchstens 25° deutscher Gesamthärte (dH) haben. Auch der pH-Wert soll zwischen 6,5 und 8,5 liegen.
Quelle: wikipedia-die freie Enzyklopädie
Rechtsgrundlage
Infektionsschutzgesetz
Trinkwasserverordnung
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
(Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959),
Liste der in BaWü ansässigen Untersuchungsstellen
Merkblätter und Broschüren
Verbraucherinformationen des Umweltbundesamt:
ein Leitfaden für Gesundheitsämter
und Nickel
Empfehlungen des Umweltbundesamtes
Information für Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer über gesundheitliche
Aspekte der Trinkwasser-Installation.
Informationen für die Trinkwasserversorgung aus Tankfahrzeugen und anderen Behältern
Das Infoblatt des Landesgesundheitsamt (LGA) Stuttgart
Vermeidung von Kontaminationen des Trinkwassers mit Parasiten
Empfehlungen des Umweltbundesamtes
DVGW Infos
Informationen des DVGW
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WaterSafetyPlan - in deutscher Fassung
Informationen des DVGW
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Mobile Trinkwasserversorgung
Informationen des DVGW
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